Die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidet sich jetzt!

ver.di bleibt bei der Forderung, den Gebührenfinanzausgleich so zu erhöhen, dass die eigenständige Existenz der beiden kleinen ARD-Anstalten SR und RB gesichert wird. Der 11. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die darin vorgesehene Erhöhung der Rundfunkgebühren um 95 Cent gibt dazu keine Antwort.

ver.di im Gespräch mit Fritz Raff

ver.di im Gespräch mit Fritz Raff

Das wurde deutlich bei der Veranstaltung „ver.di im Gespräch … mit dem ARD-Vorsitzenden und SR-Intendanten Fritz Raff“ am 05. November 2008 im Musikstudio 2 des Saarländischen Rundfunks. Es bleibt vorerst bei der Aufforderung der Regierungschefs der Länder bei ihrer Jahreskonferenz am 23. Oktober 2008 in Dresden an die Adresse der ARD, den Finanzausgleich so fortzuentwickeln, dass eine „aufgabengerechte Finanzierung der kleinen Rundfunkanstalten“ gesichert ist. Zeit dazu hat die ARD bis zum Dezember 2009.

Bei dem Hintergrundgespräch vor rund 20 Gästen herrschte ebenfalls Konsens, dass die künftigen online-Regelungen nach dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eine Grundlage bilden, mit denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk trotz aller Mängel leben muss und auch leben kann. Das dreistufige Genehmigungsverfahren, das alle neuen Online-Angebote bei den Rundfunkräten ihrer Sender durchlaufen müssen, wird die Rundfunkräte mit ganz neuen Aufgaben konfrontieren, damit aber auch zu mehr Bürokratie in den Sendern führen.

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